Unterschiedliche Anlässe erfordern konkrete, schlüssige Bewertungen von Immobilien. Ob es um realistische Kauf- oder Verkaufspreise, die Bewertung im Zusammenhang mit Erbschaftsfragen oder die Bilanzierung Ihrer Immobilie geht. Mit einem Sachverständigengutachten sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes werden die Vorschriften des Liegenschaftsbewertungsgesetzes – LBG berücksichtigt. Je nach Immobilie kommen bei der Wertermittlung das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren um die Wirtschaftlichkeit bzw. Renditen abzubilden, zum Einsatz.
Das Gutachten enthält neben Berechnungen auch umfangreiche textliche Begründungen zum Wertansatz sowie ausführliche Bilddokumentationen und berücksichtigt bestehende Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Fruchtgenuss etc..
Unter der Berücksichtigung der aktuellen Judikatur und Formvorschriften wird ein Gutachten zur korrekten steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie erstellt. Entscheidend ist die richtige Aufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und die Feststellung der Restnutzungsdauer. Nicht selten ist es erforderlich mit der zuständigen Finanzbehörde das Gutachten zu diskutieren, gerne unterstütze ich Sie auch dabei.
Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Partei eine Liegenschaft aus ihrer Perspektive betrachtet. Zur korrekten Ermittlung der höchstmöglichen Belastungsfähigkeit Ihrer Immobilie dient Ihnen mein Gutachten und ermöglicht die Diskussion mit der Bank.
Ob es um den Wert an sich, die Aufteilung auf bestimmte Erben oder um die Frage nach der Höhe der korrekten Steuern geht, Sie benötigen ein entsprechendes Gutachten um für die „Selbstberechnung“ gerüstet zu sein. Alle notwendigen Parameter und Fristen werden vom mir berücksichtigt und Sie können alle Zahlungen genau kalkulieren.
Unternehmen benötigen zur Bilanzierung den exakten Wert ihres Anlagevermögens – daher empfiehlt sich ein Gutachten für die korrekte Immobilienbewertung.
Der Preis eines Gutachtens ist abhängig vom Wert der Liegenschaft und vom Umfang der notwendigen Recherchen und ist im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG, Fassung 1.1.2014) geregelt. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Ein-/Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke | Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde à € 180,– (netto). Mindestverrechnung 10 Stunden |
Landwirtschaften und Gewerbebetriebe | Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde à € 180,– (netto). Mindestverrechnung 10 Stunden |
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